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Gut zu wissen: Für Arbeiten in Ihrem Haushalt können Sie den Lohnanteil unserer Rechnung als Handwerkerleistung steuerlich geltend machen (§ 35a EStG, 20 % des Lohnanteils, bis 1.200 € pro Jahr). Unsere Rechnungen weisen den Lohnanteil deshalb separat aus.

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich, um Ihre Anfrage zu bearbeiten — sie werden nicht weitergegeben.